23.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 288/49
Klage, eingereicht am 23. August 2010 — Hartmann/HABM — Mölnlycke Health Care (MESILETTE)
(Rechtssache T-342/10)
2010/C 288/92
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Paul Hartmann AG (Heidenheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Aicher)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Mölnlycke Health Care AB (Göteborg, Schweden)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Mai 2010 in der Sache R 1222/2009-2 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MESILETTE“ für Waren der Klasse 5 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6494025.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Deutschland eingetragene Wortmarke „MEDINETTE“ (Nr. 1033551) für Waren der Klasse 25; international eingetragene Wortmarke „MEDINETTE“ (Nr. 486204) für Waren der Klasse 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die Verwechslungsgefahr, insbesondere die Ähnlichkeit der Zeichen, fehlerhaft beurteilt habe.
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