23.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 288/53
Klage, eingereicht am 26. August 2010 — Milux/HABM (OVUMCONTROL)
(Rechtssache T-349/10)
2010/C 288/98
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Milux Holding SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bojs)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Juni 2010 in der Sache R 1436/2009-4 aufzuheben;
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dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „OVUMCONTROL“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 10 und 44.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer das Diskriminierungsverbot auf den Sachverhalt des vorliegenden Falls fehlerhaft angewandt habe; hilfsweise Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht den Schluss gezogen habe, die angemeldete Marke besitze keine ausreichende originäre Unterscheidungskraft.
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