6.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/43
Klage, eingereicht am 7. September 2010 — Continental Bulldog Club Deutschland/HABM (CONTINENTAL)
(Rechtssache T-383/10)
2010/C 301/69
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Continental Bulldog Club Deutschland eV (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Vollmer)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge des Klägers
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Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Juni 2010 in der Sache R 300/2010-1 aufzuheben;
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hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie die Waren- und Dienstleistungsklasse 44 betrifft;
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dem Beklagten die Kosten des Klageverfahrens und des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CONTINENTAL“ für Waren der Klassen 31 und 44.
Entscheidung des Prüfers: Die Anmeldung wurde abgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (1), da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig und nicht beschreibend sei.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).
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