20.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 317/38
Klage, eingereicht am 16. September 2010 — Trefilerías Quijano/Kommission
(Rechtssache T-427/10)
2010/C 317/69
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Trefilerías Quijano, SA (Los Corrales de Buelna, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. González Díaz und A. Tresandí Blanco)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den Beschluss K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in der Sache COMP/38.344 — Vorspannstahl gemäß Art. 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, die gegen sie mit diesem Beschluss verhängte Geldbuße gemäß Art. 261 AEUV aufzuheben oder herabzusetzen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Im vorliegenden Verfahren wird derselbe Beschluss angefochten wie in der Rechtssache T-426/10, Moreda-Riviere Trefilerías/Kommission.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind den in dieser Rechtssache geltend gemachten ähnlich.
Die Klägerin bestreitet ihre Verantwortlichkeit für einen Verstoß gegen Art. 101 AEUV.
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