18.12.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 346/58
Klage, eingereicht am 26. Oktober 2010 — Nike International/HABM (DYNAMIC SUPPORT)
(Rechtssache T-512/10)
2010/C 346/112
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Nike International Ltd (Beaverton, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. de Justo Bailey)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. August 2010 in der Sache R 640/2010-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „DYNAMIC SUPPORT“ für Waren der Klasse 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8299869.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Die Klägerin macht geltend, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da der Beschwerdekammer ein Beurteilungsfehler unterlaufen sei und sie zu Unrecht zu dem Ergebnis gekommen sei, dass dieser Artikel der Eintragung der beantragten Marke entgegenstehe.
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