15.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/31
Klage, eingereicht am 4. November 2010 — Pharmazeutische Fabrik Evers/HABM — Ozone Laboratories Pharma SA (HYPOCHOL)
(Rechtssache T-517/10)
2011/C 13/60
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Pharmazeutische Fabrik Evers GmbH & Co. KG (Pinneberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kaase und R. Möller)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Ozone Laboratories Pharma SA (Bukarest, Rumänien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2010 in der Sache R 1332/2009-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „HYPOCHOL“ für Waren der Klasse 5 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5718069.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Bildmarke „HITRECHOL“ Nr. 1171145 für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruch.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass aufgrund fehlender Ähnlichkeit zwischen den Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe.
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