12.2.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/13
Klage, eingereicht am 29. November 2010 — Natura Selection/HABM — Afoi Anezoulaki AE (natur)
(Rechtssache T-549/10)
2011/C 46/27
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Natura Selection, SL (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Sugrañes Coca)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Afoi Anezoulaki AE, Inhaberin der Firma FIERATEX S.A. (Kilkis, Griechenland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2010 in der Sache R 217/2010-2 aufzuheben;
—
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Dezember 2009 aufzuheben;
—
die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6908214, der vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) für „Tischdecken“ stattgegeben wurde, zurückzuweisen;
—
dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „natur“ für Waren der Klasse 24 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6908214.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2016384 der Bildmarke „natura selection“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 16, 20, 25, 35, 38, 39 und 42; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2704948 der Bildmarke „natura“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 25 und 35; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 3694627 der Bildmarke „natura casa“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 20, 35 und 39; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 4713368 der Bildmarke „natura“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 20, 25 und 35; international eingetragene Bildmarke „natura selection“ Nr. 642074 für Dienstleistungen der Klasse 39; in Spanien eingetragene Bildmarke „natura selection“ Nr. 1811494 für Dienstleistungen der Klasse 39; in Spanien eingetragenes Unternehmenszeichen Nr. 251725 der Bildmarke „natura selection“ für die Tätigkeit „Einrichtung für das Marketing von Geschenkartikeln“; in Spanien eingetragenes Unternehmenszeichen Nr. 252321 der Bildmarke „natura selection“ für die Tätigkeit „Einrichtung für das Marketing von Geschenkartikeln“; in Spanien eingetragenes Unternehmenszeichen Nr. 208780 der Wortmarke „NATURA SELECTION, S.L.“ für die Tätigkeit „Einrichtung für das Marketing von Geschenkartikeln. In Barcelona“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für einen Teil der angefochtenen Waren stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass aufgrund fehlender Ähnlichkeit zwischen den Marken und den Waren keine Verwechslungsgefahr bestehe.
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