12.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/19
Klage, eingereicht am 27. Dezember 2010 — El Corte Inglés/HABM — Technisynthese (BTS)
(Rechtssache T-592/10)
2011/C 80/37
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. E. López Camba und Rechtsanwalt J. L. Rivas Zurdo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Technisynthese SARL (Saint Pierre Montlimart, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. September 2010 in der Sache R 1380/2009-1 vollständig aufzuheben und
—
dem Harmonisierungsamt sowie möglichen Streithelferinnen sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „BTS“ für Waren der Klassen 14, 18, 25 und 28.
Inhaberin der im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Markenrechte: Technisynthese SARL.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Markenrechte: Nationale Bildmarken und Gemeinschaftsbildmarken mit dem Wortbestandteil „TBS“ für Waren der Klassen 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Klagegründe: Die Bekanntheit und die Benutzung der älteren Marken sei nicht nachgewiesen, und es liege ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (1) vor, da zwischen den kollidierenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).
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