Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. September 2010 – Noko Ngele/Kommission
(Rechtssache T-15/10 R II)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Neuer Antrag – Unzulässigkeit“
Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Zusammenhang der beantragten Maßnahme mit den Anträgen des Hauptverfahrens – Vorläufiger und nicht endgültiger Charakter (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1) (vgl. Randnrn. 8-10)
Gegenstand
Antrag, mit dem im Wesentlichen begehrt wird, das Protokoll PV(2009) 1874 final der Kommission vom 27. Mai 2009 insoweit für rechtswidrig zu erklären, als daraus hervorgehe, dass die Kommission entschieden habe, einem ihrer ehemaligen Mitglieder und mehreren ihrer Bediensteten rechtlichen Beistand zu gewähren
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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