5.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 133/9
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 15. März 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-46/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Unzureichender Schutz bestimmter Arten, insbesondere des Fischotters (Lutra lutra))
2012/C 133/14
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Petrova und K. Herrmann)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: M. Szpunar, D. Krawczyk und B. Majczyna)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) — Unzureichender Schutz bestimmter Arten, insbesondere des Fischotters (Lutra lutra)
Tenor
1.
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen verstoßen, dass sie die in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen für die Anwendung von Ausnahmen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
(1) ABl. C 103 vom 2.4.2011.
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