15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/4
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. April 2013 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-86/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 11 - Nationale Gesetzgebung, die die Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in eine Personengruppe zulässt, die als ein einziger Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden kann)
2013/C 171/06
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: R. Lyal)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: S. Hathaway im Beistand von M. Hall, QC)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek und T. Müller), Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Vang, dann V. Pasternak Jørgensen), Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O’Hagan im Beistand von G. Clohessy, SC, und von N. Travers, BL), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: H. Leppo und M. S. Hartikainen)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 9 und 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Nationale Gesetzgebung, die die Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in eine Mehrwertsteuerorganschaft zulässt
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3.
Die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, Irland und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 145 vom 14.5.2011.
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