15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/4
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. April 2013 — Europäische Kommission/Königreich Dänemark
(Rechtssache C-95/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 11 - Nationale Regelung, nach der Nichtsteuerpflichtige in eine Gruppe von Personen einbezogen werden dürfen, die zusammen als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können - Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses)
2013/C 171/07
Verfahrenssprache: Dänisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: R. Lyal im Beistand von Rechtsanwalt H. Peytz)
Beklagter: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: C. Vang und V. Pasternak Jørgensen)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, J. Očková und T. Müller), Irland (Prozessbevollmächtigter: D. O’Hagan im Beistand von G. Clohessy, SC, und N. Travers, BL), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: H. Leppo und S. Hartikainen), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: S. Behzadi-Spencer im Beistand von M. Hall, QC)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 9 und 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Begriff „Steuerpflichtiger“ — Nationale Regelung, nach der Nichtsteuerpflichtige einer Mehrwertsteuergruppe angehören dürfen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3.
Die Tschechische Republik, Irland, die Republik Finnland und das Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 186 vom 25.6.2011.
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