7.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/3
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 24. Mai 2012 — Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-98/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Dreidimensionales Zeichen in Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band)
2012/C 200/04
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Lange)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 17. Dezember 2010, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (T-336/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2008 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, der die Anmeldung eines aus der Form eines Schokoladenhasen mit einem roten Halsband bestehenden dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke für bestimmte Waren der Klasse 30 zurückgewiesen hatte, abgewiesen hat — Unterscheidungskraft der Marke
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG trägt die Kosten.
(1) ABl. C 145 vom 14.5.2011.
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