18.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 141/3
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 14. März 2013 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-108/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Lieferungen von Windhunden und Pferden, die nicht für die Zubereitung oder Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln bestimmt sind, Miete von Pferden und Besamungsdienstleistungen - Richtlinie 2006/112/EG - Verstoß gegen die Art. 96, 98 in Verbindung mit Anhang III und 110)
2013/C 141/04
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und C. Soulay)
Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigte: E. Creedon, M. Collins, N. Travers und D. O'Hagan)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und J.-S. Pilczer)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 96, 98 (in Verbindung mit Anhang III) und 110 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Nationale Rechtsvorschriften, nach denen auf die Lieferungen von Windhunden und Pferden, die nicht für die Zubereitung oder Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln bestimmt sind, auf die Miete von Pferden und auf bestimmte Besamungsdienstleistungen ein ermäßigter Steuersatz angewandt wird
Tenor
1.
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 96, 98 in Verbindung mit Anhang III und 110 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, dass es einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 4,8 % auf Lieferungen von Windhunden und Pferden, die nicht für die Zubereitung von Lebensmitteln bestimmt sind, auf die Miete von Pferden und auf bestimmte Besamungsdienstleistungen anwendet.
2.
Irland trägt die Kosten.
3.
Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 145 vom 14.5.2011.
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