15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/5
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. April 2013 — Europäische Kommission/Tschechische Republik
(Rechtssache C-109/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 11 - Nationale Regelung, die die Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen zulässt, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können)
2013/C 171/08
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und D. Triantafyllou sowie K. Walkerová und P. Němečková)
Beklagte: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, T. Müller und J. Očková)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Vang, dann V. Pasternak Jørgensen), Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O’Hagan im Beistand von G. Clohessy, SC, und N. Travers, BL), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: H. Leppo und S. Hartikainen), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: H. Walker im Beistand von M. Hall, QC)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 9 und 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Nationale Regelung, die es nichtsteuerpflichtigen Personen gestattet, Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe zu werden
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3.
Das Königreich Dänemark, Irland, die Republik Finnland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 160 vom 28.5.2011.
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