22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/13
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs — Österreich) — HIT hoteli, igralnice, turizem d.d. Nova Gorica, HIT LARIX, prirejanje posebnih iger na sreco in turizem d.d./Bundesminister für Finanzen
(Rechtssache C-176/11) (1)
(Art. 56 AEUV - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Regelung eines Mitgliedstaats, wonach die Werbung für in anderen Staaten gelegene Spielbanken verboten ist, wenn das gesetzliche Spielerschutzniveau in diesen Staaten nicht dem im Inland gewährleisteten Niveau entspricht - Rechtfertigung - Zwingende Gründe des Allgemeininteresses - Verhältnismäßigkeit)
2012/C 287/21
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerinnen: HIT hoteli, igralnice, turizem d.d. Nova Gorica und HIT LARIX, prirejanje posebnih iger na sreco in turizem d.d.
Belangte Behörde: Der Bundesminister für Finanzen
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Verwaltungsgerichtshof — Auslegung der Art. 56 ff. AEUV — Freier Dienstleistungsverkehr — Glücksspiele — Regelung eines Mitgliedstaats, die Werbung im Inland für in anderen Staaten niedergelassene Spielbanken verbietet, wenn das gesetzliche Spielerschutzniveau in diesen Staaten nicht als dem auf nationaler Ebene gewährleisteten Schutzniveau gleichwertig angesehen wird
Tenor
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die die Werbung in diesem Mitgliedstaat für in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Betriebsstätten von Spielbanken nur dann erlaubt, wenn die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen dieses anderen Mitgliedstaats im Wesentlichen gleichwertige Garantien bieten wie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des ersten Mitgliedstaats.
(1) ABl. C 226 vom 30.7.2011.
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