10.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 73/6
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 26. Januar 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-192/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Geltungsbereich der Schutzregelung - Ausnahmen von den in der Richtlinie vorgesehenen Verboten)
2012/C 73/10
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und S. Petrova)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: M. Szpunar)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 1, 5 und 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20, S. 7) — Geltungsbereich — Beschränkung des Schutzes auf die im nationalen Hoheitsgebiet lebenden Vogelarten — Fehlerhafte Definition der Bedingungen für Ausnahmen von den in der Richtlinie vorgesehenen Verboten
Tenor
1.
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 1, 5 und 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass sie die nationalen Erhaltungsmaßnahmen nicht auf alle im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimischen wildlebenden Vogelarten, die nach dieser Richtlinie geschützt sind, erstreckt und die Bedingungen, unter denen von den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verboten abgewichen werden kann, nicht ordnungsgemäß definiert hat.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
(1) ABl. C 211 vom 16.7.2011.
Full & Egal Universal Law Academy