16.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 174/13
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) — Vereinigtes Königreich) — The Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs/Able UK Ltd
(Rechtssache C-225/11) (1)
(Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats)
2012/C 174/17
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: The Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs
Beklagte: Able UK Ltd
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber, Vereinigtes Königreich) — Auslegung von Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Steuerbefreiungen bei bestimmten, Ausfuhren gleichgestellten Umsätzen — Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
Tenor
Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art, die in einem Mitgliedstaat erbracht wird, der Vertragspartei des Nordatlantikvertrags ist, und die in der Abwrackung von Altschiffen der Marine eines anderen Staates, der Vertragspartei des Nordatlantikvertrags ist, besteht, nach dieser Bestimmung nur dann von der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn
—
diese Leistung an einen Teil der Streitkräfte dieses anderen Staates, die der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dienen, oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wird und
—
eben diese Leistung an einen Teil dieser im betreffenden Mitgliedstaat stationierten oder dort als Gaststreitkräfte befindlichen Streitkräfte oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wird.
(1) ABl. C 211 vom 16.7.2011.
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