23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 3. Oktober 2013 — Europäische Kommission/Republik Lettland, Republik Litauen, Slowakische Republik, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-267/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Zuteilung von Zertifikaten für die Republik Lettland - Zeitraum 2008 bis 2012)
2013/C 344/07
Verfahrenssprache: Lettisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Rubene und E. White)
Andere Verfahrensbeteiligte: Republik Lettland (Prozessbevollmächtigter: I. Kalniņš), Republik Litauen, Slowakische Republik, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Streithelferin zur Unterstützung der Republik Lettland: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek und D. Hadroušek)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. März 2011, Lettland/Kommission (T-369/07), mit dem das Gericht die Entscheidung K(2007) 3409 der Kommission vom 13. Juli 2007 betreffend die Änderung des von der Republik Lettland für den Zeitraum 2008 bis 2012 übermittelten nationalen Zuteilungsplans für Treibhausgasemissionszertifikate nach der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates für nichtig erklärt hat (ABl. L 275, S. 32) — Fehlerhafte Auslegung des Verfahrens nach Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie — Fehlerhafte Anwendung der dreimonatigen Frist, die für die ursprünglichen Entscheidungen über die übermittelten neuen nationalen Zuteilungspläne für Treibhausgasemissionszertifikate (NZP) vorgesehen ist, auf eine Entscheidung der Kommission, mit der Änderungen in einem NZP akzeptiert werden, der nach einer ablehnenden Entscheidung der Kommission über den ursprünglichen NZP übermittelt wird
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission, die Republik Lettland und die Tschechische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 226 vom 30.7.2011.
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