14.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 367/2
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. Oktober 2013 — Rat der Europäischen Union/Access Info Europe, Hellenische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-280/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 - Schutz des Entscheidungsprozesses der Organe - Note des Generalsekretariats des Rates zu den im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform eben dieser Verordnung Nr. 1049/2001 vorgelegten Vorschlägen - Teilweiser Zugang - Verweigerung des Zugangs zu Angaben über die Identität der Mitgliedstaaten, die diese Vorschläge verfasst haben)
2013/C 367/02
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und C. Fekete)
Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek und D. Hadroušek), Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: S. Centeno Huerta), Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und N. Rouam)
Andere Beteiligte des Verfahrens: Access Info Europe (Prozessbevollmächtigte: O. Brouwer und J. Blockx, advocaten), Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E.-M. Mamouna und K. Boskovits), Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Streithelfer zur Unterstützung der Access Info Europe: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Caiola und M. Dean)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. März 2011, Access Info Europe/Rat (T-233/09), mit dem die Entscheidung des Rates vom 26. Februar 2009 für nichtig erklärt worden ist, mit der der Zugang zu einer an die Arbeitsgruppe „Information“ gerichteten Note des Generalsekretariats des Rates (Dokument Nr. 16338/08) zu einem Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission teilweise verweigert worden war
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten von Access Info Europe.
3.
Die Tschechische Republik, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik und das Europäische Parlament tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 238 vom 13.8.2011.
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