22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/5
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 19. Dezember 2013 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-281/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen - Richtlinie 2009/41/EG - Nicht ordnungsgemäße und nicht vollständige Umsetzung)
2014/C 52/07
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Pignataro-Nolin und M. Owsiany-Hornung)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna und M. Szpunar)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Fehlerhafte und unvollständige Umsetzung der Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl. L 125, S. 75)
Tenor
1.
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen verstoßen, dass sie Art. 3 Abs. 3, Art. 7, Art. 8 Abs. 2 und 3, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a und Art. 18 Abs. 1 Unterabs. 2 sowie Abs. 3 und 4 dieser Richtlinie nicht umgesetzt hat.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission und die Republik Polen tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 252 vom 27.8.2011.
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