16.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 174/13
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 3. Mai 2012 — Comap SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-290/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Dauer der Zuwiderhandlung - Begriff „Fortgesetztheit“)
2012/C 174/19
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Comap SA (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Wachsmann und S. de Guigné)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: C. Giolito)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011, Comap/Kommission (T-377/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 — Rohrverbindungen) abgewiesen hat — Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen — Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht — Verletzung des Grundsatzes der engen Auslegung der strafrechtlichen Norm — Begriff „öffentliche Distanzierung“ — Verfälschung von Beweisen — Fehlende Begründung
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Comap SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 252 vom 27.8.2011.
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