23.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/4
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 31. Januar 2013 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-301/11) (1)
(Steuerrecht - Verlegung des steuerlichen Sitzes - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse - Sofortige Wegzugsteuer)
2013/C 86/05
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Roels)
Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels, J. Langer und M. de Ree)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: T. Henze und K. Petersen), Königreich Spanien (Pprozessbevollmächtigter: A. Rubio González) und Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigter: L. Inez Fernandes)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Auslegung von Art. 49 AEUV — Wegzugsteuer für Unternehmen, die ihren steuerlichen Sitz in den Niederlanden aufgeben — Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse eines Unternehmens bei Änderung des Sitzes, Umzug der ständigen Niederlassung oder Übertragung seines Vermögens in einen anderen Mitgliedstaat
Tenor
1.
Das Königreich der Niederlande hat durch den Erlass und die Beibehaltung einer nationalen Regelung, die die Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse bei der Verlagerung eines Unternehmens oder der Verlegung des satzungsmäßigen oder tatsächlichen Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat vorsieht, gegen seine Verpflichtungen aus Art. 49 AEUV verstoßen.
2.
Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.
3.
Die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 252 vom 27.8.2011.
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