16.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 19. Dezember 2012 — Europäische Kommission/Planet AE
(Rechtssache C-314/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Identifikation des mit einem Rechtssubjekt verbundenen Risikograds - Frühwarnsystem - Untersuchung des OLAF - Entscheidungen - Anträge auf Eingabe der Warnmeldungen W1a und W1b - Anfechtbare Handlungen - Zulässigkeit)
2013/C 46/11
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und F. Dintilhac)
Andere Verfahrensbeteiligte: Planet AE (Prozessbevollmächtigter: V. Christianos, dikigoros)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. April 2011 in der Rechtssache T-320/09, Planet/Kommission, mit dem das Gericht die von der Europäischen Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit gegen die Klage auf Nichtigerklärung der auf eine Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) ergangenen Entscheidungen der Kommission, im Frühwarnsystem (FWS) eine „W1a“-Warnmeldung und später eine „W1b“-Warnmeldung einzugeben, mit denen das mit der Klägerin in ihrer Eigenschaft als Empfängerin des Zuschlags für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag für ein im Rahmen des Programms MEDA finanziertes Projekt der Modernisierung von Institutionen und Sektoren in Syrien (ABl. 2005, S 203-199730) verbundene Risiko festgestellt wird, zurückgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 238 vom 13.8.2011.
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