31.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/8
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Juli 2013 — Ziegler SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-439/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - Leitlinien über die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Rechtliche Bedeutung - Pflicht zur Abgrenzung des relevanten Markts - Umfang - Recht auf ein faires Verfahren - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Objektive Unparteilichkeit der Kommission - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) - Anteil am Umsatz - Begründungspflicht - Ermäßigung der Geldbuße wegen fehlender Leistungsfähigkeit oder besonderer Umstände des Falles - Gleichbehandlung)
2013/C 252/12
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Ziegler SA (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Bellis, M. Favart und A. Bailleux, avocats)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und N. von Lingen)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. Juni 2011, Ziegler/Kommission (T-199/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 926 endg. der Kommission vom 11. März 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.543 — Internationale Umzugsdienste) abgewiesen hat — Wettbewerb — Kartell — Rechtsfehler — Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten — Geldbuße — Verletzung des Rechts auf einen fairen Prozess und des Gleichheits- und Nichtdiskriminierungsgrundsatzes
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Ziegler SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 26.11.2011.
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