3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/12
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 13. Juni 2013 — Versalis SpA, vormals Polimeri Europa SpA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-511/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk - Festlegung von Preiszielen, Aufteilung der Kunden durch Nichtangriffsvereinbarungen und Austausch von Geschäftsinformationen - Beweis - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Höhe der Geldbuße - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Erschwerender Umstand - Wiederholungsfall)
2013/C 225/18
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Versalis SpA, vormals Polimeri Europa SpA (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Siragusa, F. M. Moretti und L. Nascimbene)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (vertreten durch V. Di Bucci, L. Malferrari und G. Conte als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 13. Juli 2011, Polimeri Europa/Kommission (T-59/07), mit dem dieses die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 5700 endg. der Kommission vom 29. November 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 (EG) und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.638 — Butadien-Kautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk), hilfsweise auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen die Polimeri Europa SpA verhängten Geldbuße, abgewiesen hat — Verletzung der Verteidigungsrechte — Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung — Begründungsmangel
Tenor
1.
Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.
2.
Die Versalis SpA trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel.
3.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Anschlussrechtsmittel.
(1) ABl. C 340 vom 19.11.2011.
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