2.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/5
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 17. Januar 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Woningstichting Maasdriel/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-543/11) (1)
(Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 135 Abs. 1 Buchst. k in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und 3 - Unbebautes Grundstück - Baugrundstück - Begriffe - Abrissarbeiten im Hinblick auf einen künftigen Bau - Befreiung von der Mehrwertsteuer)
2013/C 63/07
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Woningstichting Maasdriel
Beklagter: Staatssecretaris van Financiën
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Hoge Raad der Nederlanden — Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. k in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Befreiungstatbestände der Richtlinie — Lieferung eines unbebauten Grundstücks
Tenor
Art. 135 Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und 3 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer einen Vorgang wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden — die Lieferung eines unbebauten Grundstücks nach Abriss des darauf befindlichen Gebäudes — nicht erfasst, selbst wenn zum Zeitpunkt dieser Lieferung außer dem Abriss keine weiteren Arbeiten zur Erschließung des Grundstücks durchgeführt worden waren, falls eine Gesamtwürdigung der mit diesem Vorgang verbundenen und zum Zeitpunkt der Lieferung gegebenen Umstände einschließlich der Absicht der Parteien, sofern sie durch objektive Anhaltspunkte bestätigt wird, ergibt, dass zu diesem Zeitpunkt das in Rede stehende Grundstück tatsächlich zur Bebauung bestimmt war; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.
(1) ABl. C 25 vom 28.1.2012.
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