9.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 71/4
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 24. Januar 2013 — Falles Fagligt Forbund (3F), vormals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID)/Europäische Kommission, Königreich Dänemark
(Rechtssache C-646/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur Steuerermäßigung - Seeleute, die an Bord von Schiffen arbeiten, die im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragen sind - Art. 88 Abs. 3 EG - Vorprüfungsphase - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Voraussetzungen für die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens - Bestehen von Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt - Dauer der Prüfung)
2013/C 71/07
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Falles Fagligt Forbund (3F), vormals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) (Prozessbevollmächtigte: P. Torbøl, advokat, S. Aparicio Hill, abogada, und V. Edwards, Solicitor)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und P. J. Loewenthal), Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: C. Vang und C. Thorning)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011, 3F/Kommission (T-30/03 RENV), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2002) 4370 endg. der Kommission vom 13. November 2002, die Steuervergünstigungen für Seeleute auf dänischen Schiffen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare staatliche Beihilfen anzusehen, abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Falles Fagligt Forbund (3F) trägt die Kosten.
3.
Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 65 vom 3.3.2012.
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