9.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/10
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 19. November 2012 — Luigi Marcuccio/Europäische Kommission
(Rechtssache C-1/11 SA) (1)
(Antrag auf Ermächtigung zur Pfändung bei der Europäischen Union)
2013/C 38/12
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen — Antrag auf Ermächtigung zur Pfändung der Beträge, die die Italienische Republik der Union schuldet, bei der Kommission, hilfsweise auf Pfändung von Vermögensgegenständen, die der Union im Hoheitsgebiet der Italienischen Republik gehören — Aufhebung der Immunität der Kommission — Art. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union
Tenor
1.
Der Pfändungsantrag wird zurückgewiesen.
2.
Herr Luigi Marcuccio und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 89 vom 24.3.2012.
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