10.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 73/10
Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. November 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) — Vereinigtes Königreich) — Daiichi Sankyo Company/Comptroller-General of Patents, Designs and Trade Marks
(Rechtssache C-6/11) (1)
(Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 3 und 4 - Bedingungen für die Erteilung des Zertifikats - Begriff „durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschütztes Erzeugnis“ - Kriterien - Bestehen zusätzlicher oder anderer Kriterien für ein Medikament, das mehr als einen Wirkstoff enthält)
2012/C 73/17
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Justice (Chancery Division)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Daiichi Sankyo Company
Beklagter: Comptroller-General of Patents, Designs and Trade Marks
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — High Court of Justice (Chancery Division, Patents Court) — Auslegung der Art. 3 Buchst. a und 4 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (ABl. L 152, S. 1) — Bedingungen für die Erteilung des Zertifikats — Begriff des Erzeugnisses, das „durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschützt ist“ — Kriterien — Vorliegen zusätzlicher oder anderer Kriterien für ein Arzneimittel, das mehr als einen Wirkstoff enthält?
Tenor
Art. 3 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ist dahin auszulegen, dass er es den für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwehrt, ein ergänzendes Schutzzertifikat für Wirkstoffe zu erteilen, die in den Ansprüchen des Grundpatents, auf das die betreffende Anmeldung gestützt wird, nicht genannt sind.
(1) ABl. C 63 vom 26.2.2011.
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