10.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 73/11
Beschluss des Gerichtshofs vom 26. Oktober 2011 — Fernando Marcelino Victoria Sánchez/Europäisches Parlament, Europäische Kommission
(Rechtssache C-52/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Schreiben an das Parlament und an die Kommission - Antwort - Einstellungsentscheidung - Offensichtlich unbegründetes und offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)
2012/C 73/18
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Fernando Marcelino Victoria Sánchez (Prozessbevollmächtigter: P. Suarez Plácido, abogado)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Lorenz, N. Görlitz und P. López-Carceller), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Martínez del Peral und L. Lozano Palacios)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. November 2010, Victoria Sánchez/Parlament und Kommission (T-61/10), mit dem das Gericht eine auf die Feststellung einer Untätigkeit des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, die darin bestehen soll, dass diese Organe es rechtswidrig unterlassen hätten, auf das Schreiben des Rechtsmittelführers vom 6. Oktober 2009 zu antworten, gerichtete Klage nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie von Schutzmaßnahmen abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Victoria Sánchez trägt die Kosten.
(1) ABl. C 103 vom 2.4.2011.
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