24.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 366/19
Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Juli 2012 — Power-One Italy SpA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-372/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Durch das Finanzinstrument LIFE kofinanziertes Projekt - Entwicklung eines neuen, für die Mobiltelefonie nutzbaren Energieversorgungssystems (Pneuma-Projekt) - Entscheidung der Kommission, das Projekt einzustellen und den gezahlten Vorschuss zurückzufordern - Ersatz des Schadens, der entstanden sein soll)
2012/C 366/31
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Power-One Italy SpA (Prozessbevollmächtigte: R. Giuffrida und A. Giussani, avvocati)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver und D. Recchia)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. Mai 2011, Power-One Italy/Kommission (T-489/08), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, den die Rechtsmittelführerin infolge der Entscheidung der Kommission erlitten haben soll, das Pneuma-Projekt (LIFE04 ENV/IT/000595) zur Kofinanzierung der Entwicklung eines neuen, für die Mobiltelefonie nutzbaren Energieversorgungssystems einzustellen — Berechtigtes Vertrauen — Begründungspflicht
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Power-One Italy SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 282 vom 24.9.2011.
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