24.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 366/20
Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Juli 2012 — Government of Gibraltar/Europäische Kommission, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-407/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region - Aufnahme des vom Königreich Spanien vorgeschlagenen Gebiets „Estrecho Oriental“, das einen Abschnitt der britischen Hoheitsgewässer von Gibraltar und einen Bereich auf hoher See einschließt, in die Liste - Nichtigkeitsklage - Antrag auf teilweise Nichtigerklärung - Trennbarkeit - Verteidigungsrechte)
2012/C 366/33
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Government of Gibraltar (Prozessbevollmächtigte: D. Vaughan, QC, M. Llamas, Barrister)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia und M. K. Mifsud-Bonnici), Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: N. Díaz Abad und M. Muñoz Pérez), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2011, Government of Gibraltar/Kommission (T-176/09), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/95/EG der Kommission vom 12. Dezember 2008 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2008] 8049), soweit damit ein von Spanien vorgeschlagenes Gebiet namens „Estrecho Oriental“ (ES6120032) in die Liste aufgenommen wird, das einen Abschnitt der britischen Hoheitsgewässer von Gibraltar und einen Bereich auf hoher See einschließt, für unzulässig erklärt hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Das Government of Gibraltar trägt die Kosten.
3.
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 290 vom 1.10.2011.
Full & Egal Universal Law Academy