24.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 366/20
Beschluss des Gerichtshofs vom 27. Juni 2012 — Fuchshuber Agrarhandel GmbH/Europäische Kommission
(Rechtssache C-491/11) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik - Kauf von Mais bei der Interventionsstelle Ungarns - Unzureichende Lagerbestände - Behaupteter Verstoß der Kommission gegen ihre Kontrollpflichten - Außervertragliche Haftung)
2012/C 366/34
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Fuchshuber Agrarhandel GmbH (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Lehner)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. von Rintelen und D. Triantafyllou)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Juli 2011, Fuchshuber Agrarhandel/Kommission (T-451/10), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission die Bedingungen für die Durchführung der Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide, hier Mais aus Beständen der ungarischen Interventionsstelle, auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht nachgeprüft habe, als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Fuchshuber Agrarhandel GmbH trägt die Kosten.
(1) ABl. C 13 vom 14.1.2012.
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