6.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 101/2
Beschluss des Gerichtshofs vom 13. September 2012 — Total SA, Elf Aquitaine SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-495/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Wettbewerb - Kartell - Verstoß gegen die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit - Offensichtlich falsche Auslegung - Verstoß gegen die Verteidigungsrechte sowie die Grundsätze der Billigkeit und der Waffengleichheit - Begründungspflicht)
2013/C 101/03
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerinnen: Total SA, Elf Aquitaine SA (Prozessbevollmächtigte: E. Morgan de Rivery und A. Noël-Baron, avocato)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Gencarelli, P. Van Nuffel und V. Bottka)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste erweiterte Kammer) vom 14. Juli 2011, Total und Elf Aquitaine/Kommission (T-190/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1766 final der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat) abgewiesen hat — Wettbewerb — Kartell — Verstoß gegen die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit — Offensichtlich falsche Auslegung — Verstoß gegen die Verteidigungsrechte sowie die Grundsätze der Billigkeit und der Waffengleichheit — Begründungspflicht
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Total SA und die Elf Aquitaine SA tragen die Kosten.
(1) ABl. C 355 vom 3.12.2011.
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