23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/37
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 5. September 2013 — ClientEarth/Rat der Europäischen Union, Königreich Dänemark, Republik Finnland, Königreich Schweden
(Rechtssache C-573/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist - Offensichtlich unzulässige Nichtigkeitsklage - Offensichtlich unbegründete Rechtsmittelgründe)
2013/C 344/64
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: ClientEarth (Prozessbevollmächtigter: P. Kirch, avocat)
Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: C. Fekete und B. Driessen), Königreich Dänemark, Republik Finnland, Königreich Schweden
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 6. September 2011, ClientEarth/Rat (T-452/10), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 26. Juli 2010, mit der der Rechtsmittelführerin der vollständige Zugang zu einer Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates (Dokument Nr. 6865/09) zu einem Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission versagt wurde, als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat — Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
ClientEarth trägt die Kosten.
(1) ABl. C 39 vom 11.2.2012.
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