13.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 108/6
Beschluss des Gerichtshofs vom 29. November 2012 — Dimos Peramatos/Europäische Kommission
(Rechtssache C-647/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Finanzielle Beteiligung an einem Umweltvorhaben - „LIFE“ - Entscheidung, den gezahlten Betrag teilweise einzuziehen - Bestimmung der Verpflichtungen des Begünstigten - Vertrauensschutz - Begründungspflicht - Rechtsfehler)
2013/C 108/10
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Dimos Peramatos (Prozessbevollmächtigter: G. Gerapetritis, Δικηγόρος)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und A.-M. Rouchaud-Joët im Beistand von A. Somou, Δικηγόρος)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 12. Oktober 2011, Dimos Peramatos/Kommission (T-312/07), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der dem Rechtsmittelführer am 17. Mai 2005 durch Gerichtsvollzieher zugestellten Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Einziehung der aufgrund der Entscheidung der Kommission K/1997/29 endg. vom 17 Juli 1997 über ein Vorhaben im Rahmen eines Aufforstungsprogramms gezahlten Beträge oder, hilfsweise, auf Abänderung der angefochtenen Entscheidung abgewiesen wurde
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Der Dimos Peramatos trägt die Kosten.
(1) ABl. C 49 vom 18.2.2012.
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