12.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/15
Rechtsmittel, eingelegt am 11. Januar 2011 von Europäische Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 27. Oktober 2010 in der Rechtssache T-24/05, Alliance One International, Inc. (ehemals Standard Commercial Corp.), Standard Commercial Tobacco Company, Inc., Trans-Continental Leaf Tobacco Corp. Ltd/Europäische Kommission
(Rechtssache C-14/11 P)
2011/C 80/28
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, E. Gippini Fournier, R. Sauer)
Andere Verfahrensbeteiligte: Alliance One International, Inc. (ehemals Standard Commercial Corp.), Standard Commercial Tobacco Company, Inc., Trans-Continental Leaf Tobacco Corp. Ltd
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
Nr. 1 des Tenors des angefochtenen Urteils aufzuheben;
—
die Klage insgesamt abzuweisen;
—
TCLT die Kosten aufzuerlegen und den drei Klägern die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin trägt vor, dass das angefochtene Urteil aus folgenden Gründen aufzuheben sei:
1.
Das Gericht habe den Gleichbehandlungsgrundsatz falsch angewandt und eine etablierte Rechtsprechung, wonach die Haftung jeder Gesellschaft nach ihren besonderen Umständen zu würdigen sei, missachtet.
2.
Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, als es angenommen habe, die Behandlung bestimmter Muttergesellschaften durch die Kommission bestimme die rechtlichen Anforderungen für die Haftbarmachung anderer Muttergesellschaften, auch wenn diese Anforderungen über das von der Rechtsprechung verlangte hinausgingen.
3.
Das Gericht habe die Rechte der Kommission auf ein kontradiktorisches Verfahren verletzt, indem es sie daran gehindert habe, auf Diskriminierungsvorwürfe zu erwidern, und es habe die Begründungspflicht falsch ausgelegt.
4.
Das Gericht habe den Gleichbehandlungsgrundsatz falsch angewandt, da sich die Trans-Continental Leaf Tobacco Corp. Ltd. in einer objektiv anderen Lage als Intabex und Universal befunden habe.
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