30.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 130/8
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 18. Januar 2011 — Eurogate Distribution GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Stadt
(Rechtssache C-28/11)
2011/C 130/15
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Eurogate Distribution GmbH
Beklagter: Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Vorlagefrage
Ist Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) (1) dahin auszulegen, dass bei Nichtgemeinschaftsware, die sich im Zolllagerverfahren befunden hat und die mit Beendigung des Zolllagerverfahrens eine neue zollrechtliche Bestimmung erhalten hat, die Verletzung der Pflicht, die Entnahme der Ware aus dem Zolllager in dem dafür vorgesehen EDV-Programm bereits bei Beendigung des Zolllagerverfahrens — und nicht erst wesentlich später — anzuschreiben, zur Entstehung einer Zollschuld für die Ware führt?
(1) ABl. L 302, S. 1
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