2.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/15
Klage, eingereicht am 21. Januar 2011 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-34/11)
2011/C 103/26
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und A. Alcover San Pedro)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 der Richtlinie 2008/50/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verstoßen hat, dass sie nicht gewährleistet hat, dass die Konzentration von PM10 in der Luft die in dieser Bestimmung festgelegten Grenzwerte nicht übersteigt;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Angesichts der von der Kommission in ihrer Entscheidung von 26. November 2009 erhobenen Rügen und im Hinblick auf die von Portugal vorgelegten Berichte, aus denen sich ergebe, dass die Grenzwerte für PM10 in verschiedenen Gebieten und Ballungsräumen nach wie vor überschritten würden und dass in einigen Fällen tendenziell mit einer langfristigen Überschreitung dieser Werte zu rechnen sei, ist die Kommission der Ansicht, dass der portugiesische Staat Art. 13 der Richtlinie 2008/50/EG in Bezug auf die Ballungsräume und Gebiete Braga, Porto litoral, Área Metropolitana de Lisboa Norte und Área Metropolitana de Lisboa Sul nicht nachkomme.
(1) ABl. L 152, S. 1.
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