19.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 89/12
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato — Sezione Seconda (Italien), eingereicht am 24. Januar 2011 — Pioneer Hi-Bred Italia Srl/Ministero delle Politiche Agricole Alimentari e Forestali
(Rechtssache C-36/11)
2011/C 89/22
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato — Sezione Seconda
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Pioneer Hi-Bred Italia Srl
Beklagter: Ministero delle Politiche Agricole Alimentari e Forestali
Vorlagefrage
Ist, wenn der Mitgliedstaat beschlossen hat, die Erteilung der Genehmigung des Anbaus von GVO von allgemeinen Maßnahmen zur Gewährleistung der Koexistenz mit konventionellen und ökologischen Kulturen abhängig zu machen, obwohl die GVO im Gemeinsamen europäischen Sortenkatalog verzeichnet sind, Art. 26a der Richtlinie 2001/18/EG (1) in Verbindung mit der Empfehlung 2003/556/EG (2) und der später erlassenen Empfehlung 2010/C 200/01 (3) in Bezug auf den Zeitraum bis zum Erlass dieser allgemeinen Maßnahmen dahin auszulegen, dass a) die Genehmigung zu erteilen ist, wenn sie im Gemeinsamen europäischen Sortenkatalog verzeichnete GVO betrifft, oder dahin, dass b) die Prüfung des Antrags auf Genehmigung bis zum Erlass der allgemeinen Maßnahmen auszusetzen ist, oder dahin, dass c) die Genehmigung unter Auflagen zu erteilen ist, die im konkreten Fall geeignet sind, den, auch unbeabsichtigten, Kontakt von zugelassenen gentechnisch veränderten Kulturen mit in ihrer Umgebung angebauten konventionellen oder ökologischen Kulturen zu verhindern?
(1) ABl. L 206, S. 1.
(2) ABl. L 189, S. 36.
(3) ABl. C 200, S. 1.
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