9.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/6
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Belgien) eingereicht am 26. Januar 2011 — Inter-Environnement Wallonie ASBL, Terre wallonne ASBL/Région wallone
(Rechtssache C-41/11)
2011/C 113/11
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Inter-Environnement Wallonie ASBL, Terre wallonne ASBL
Beklagter: Région wallone
Vorlagefragen
Kann der Conseil d’État,
—
wenn bei ihm eine Klage auf Nichtigerklärung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 15. Februar 2007 zur Änderung des Buchs II des Umweltgesetzbuchs — Wassergesetzbuch bezüglich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Stickstoff in der Landwirtschaft erhoben worden ist,
—
wenn er feststellt, dass dieser Erlass ohne Einhaltung des in der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgeschriebenen Verfahrens (1) ergangen ist, aus diesem Grund gegen das Unionsrecht verstößt und daher für nichtig zu erklären ist,
—
wenn er aber zugleich feststellt, dass der angefochtene Erlass eine angemessene Durchführung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (2) enthält,
—
die Wirkungen der gerichtlichen Nichtigerklärung während eines kurzen Zeitraums, der erforderlich ist, um den für nichtig erklärten Akt neu zu erlassen, zeitlich hinausschieben, damit für das Umweltrecht der Union eine bestimmte konkrete Durchführung ohne Bruch der Kontinuität aufrechterhalten bleibt?
(1) ABl. L 197, S. 30.
(2) ABl. L 375, S. 1.
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