2.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/16
Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel d’Amiens (Frankreich), eingereicht am 31. Januar 2011 — Strafverfahren gegen Joao Pedro Lopes Da Silva Jorge
(Rechtssache C-42/11)
2011/C 103/28
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour d’appel d’Amiens (Frankreich)
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Joao Pedro Lopes Da Silva Jorge
Vorlagefragen
1.
Steht das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG (jetzt Art. 18 AEUV) nationalen Rechtsvorschriften wie Art. 695-24 des Code de procédure pénale entgegen, die die Möglichkeit der Verweigerung der Vollstreckung eines zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgestellten Europäischen Haftbefehls auf den Fall beschränken, dass es sich bei der gesuchten Person um einen französischen Staatsbürger handelt und dass die zuständige französische Justizbehörde sich dazu verpflichtet, die Vollstreckung selbst vorzunehmen?
2.
Steht die Umsetzung des Verweigerungsgrundes in Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI (1) in innerstaatliches Recht im Ermessen der Mitgliedstaaten, oder ist sie zwingend geboten, und kann ein Mitgliedstaat insbesondere eine Maßnahme einführen, die eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt?
(1) Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten — Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses (ABl. L 190, S. 1).
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