7.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/13
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 7. Februar 2011 — France Telecom España, S.A.
(Rechtssache C-58/11)
2011/C 139/24
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: France Telecom España, S.A.
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 13 der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) (1) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die es zulässt, ein Entgelt für Rechte für die Installation von Einrichtungen auf kommunalem Eigentum bei Betreibern zu erheben, die das Netz für die Erbringung von Mobilfunkdiensten nutzen, ohne dessen Inhaber zu sein?
2.
Für den Fall, dass die Abgabe mit Art. 13 der Richtlinie 2002/20/EG vereinbar sein sollte: Entsprechen die in der streitigen Gemeindesatzung geregelten Voraussetzungen für die Erhebung des Entgelts den in dieser Vorschrift niedergelegten Erfordernissen der Objektivität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung sowie der Notwendigkeit der Gewährleistung einer optimalen Nutzung der betroffenen Ressourcen?
3.
Hat Art. 13 der Richtlinie 2002/20 unmittelbare Wirkung?
(1) ABl. L 108, S. 21.
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