30.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 130/12
Rechtsmittel, eingelegt am 18. Februar 2011 von der Frucona Košice a.s. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache T-11/07, Frucona Košice/Europäische Kommission, St. Nicolaus — trade s.a.
(Rechtssache C-73/11 P)
2011/C 130/22
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Frucona Koslice a.s. (Prozessbevollmächtigte: P. Lasok QC, J. Holmes, Barrister, B. Hartnett, Barrister, Rechtsanwalt O. Geiss)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission, St. Nicolaus — trade a.s.
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache T-11/07 aufzuheben, soweit es den vierten und den sechsten Klagegrund der von der Rechtsmittelführerin beim Gericht eingereichten Klageschrift betrifft;
—
diese Klagegründe für begründet zu erklären;
—
den Rechtsstreit zur Entscheidung über die Klagegründe 5 bis 9 der Rechtsmittelführerin an das Gericht zurückzuverweisen, da diese Klagegründe das Steuereinziehungsverfahren betreffen;
—
der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerin aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin macht die beiden folgenden Rechtsmittelgründe geltend.
1. Erster Rechtsmittelgrund: Das Gericht habe die Anwendung des Kriteriums des privaten Investors nicht anhand des richtigen Rechtsvorschriften beurteilt
2. Zweiter Rechtsmittelgrund: Das Gericht habe in unzulässiger Weise versucht, die Argumentation der Kommission zur Anwendung des Kriteriums des privaten Gläubigers durch seine eigene zu ersetzen, und/oder die für dieses Kriterium relevanten vorliegenden Beweise offensichtlich falsch beurteilt und damit die klare Bedeutung der Beweise verfälscht
Full & Egal Universal Law Academy