11.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 173/5
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 4. März 2011 — Deutschland GmbH gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände — Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(Rechtssache C-112/11)
2011/C 173/08
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Köln
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Deutschland GmbH
Beklagter: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände — Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Vorlagefrage
Erfasst die Bestimmung des Artikels 23 Absatz 1 der Verordnung (1), wonach fakultative Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorganges mitgeteilt werden und die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden auf „Opt-in“-Basis erfolgt, auch solche im Zusammenhang mit Flugreisen stehenden Kosten, die für Leistungen Dritter (hier: den Anbieter einer Reiserücktrittsversicherung) anfallen und von dem Vermittler der Flugreise in einem Gesamtpreis gemeinsam mit dem Flugpreis von dem Fluggast erhoben werden?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft; ABl. L 293, S. 3.
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