25.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 186/11
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Innsbruck (Österreich) eingereicht am 18. März 2011 — Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt Gesellschaft mbH gegen Betriebsrat Bord der Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt Gesellschaft mbH
(Rechtssache C-132/11)
2011/C 186/19
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Innsbruck
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungswerberin: Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt Gesellschaft mbH
Berufungsgegner: Betriebsrat Bord der Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt Gesellschaft mbH
Vorlagefragen:
1.
Steht das Unionsrecht in der geltenden Fassung, insbesondere in Art 21 GRC (iVm Art 6 Abs 1 EUV), im allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts (Art 6 Abs 3 EUV) des Verbots der Altersdiskriminierung und in Art 1, 2, 6 RL 2000/78/EG (1) einer nationalen kollektivvertraglichen Regelung entgegen, die ältere ArbeitnehmerInnen dadurch mittelbar diskriminiert, dass sie nur ihre Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie als Flugbegleiterinnen bei einer bestimmten Luftlinie erworben haben, bei der Einstufung in die kollektivvertragliche Verwendungsgruppe und damit für die Höhe des Entgelts berücksichtigt, nicht aber die inhaltlich identischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die diese bei einer anderen konzerninternen Luftlinie erworben haben? Gilt dies auch für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.12.2009 abgeschlossen wurden?
2.
Kann ein nationales Gericht eine einzelvertragliche Klausel, die mittelbar gegen Art 21 GRC, gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts des Verbots der Altersdiskriminierung und/oder gegen Art 1, 2, 6 RL 2000/78/EG verstößt, analog der Rs Rieser (2) und analog der Rechtsprechung in den kartellrechtswidrigen Vereinbarungsfällen wie in der Rs Béguelin (3) aufgrund der horizontalen unmittelbaren Wirkung von Unionsgrundrechten als teilnichtig behandeln und unangewendet lassen?
(1) Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. L 303, S. 16.
(2) Urteil vom 5. Mai 2004 in der Rechtssache C-157/02 (Slg. 2004, I–1477)
(3) Urteil vom 25. November 1971 in der Rechtssache C-22/71 (Slg. 1971, 949)
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