9.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 204/12
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 18. März 2011 — Folien Fischer AG und Fofitec AG gegen RITRAMA SpA
(Rechtssache C-133/11)
2011/C 204/22
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Folien Fischer AG und Fofitec AG
Beklagte: RITRAMA SpA
Vorlagefrage
Ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) dahingehend auszulegen, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für eine negative Feststellungsklage eröffnet ist, mit der vom potenziellen Schädiger geltend gemacht wird, dass dem potenziellen Geschädigten aus einem bestimmten Lebenssachverhalt keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung (hier: Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften) zustehen?
(1) ABl. L 12, S. 1
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