18.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 179/9
Vorabentscheidungsersuchen des Cour du travail de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 21. März 2011 — Partena ASBL/Les tartes de Chaumont-Gistoux SA
(Rechtssache C-137/11)
2011/C 179/15
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour du travail de Bruxelles
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Partena ASBL
Beklagte: Les tartes de Chaumont-Gistoux SA
Vorlagefragen
1.
Kann hinsichtlich der Anwendung der Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 (1) und insbesondere ihres Art. 14c ein Mitgliedstaat im Rahmen der ihm zuerkannten Zuständigkeit für die Festlegung der Bedingungen für die Unterstellung unter das von ihm für Selbständige eingerichtete System der sozialen Sicherheit die „Führung einer dem Steuerrecht dieses Staats unterstellten Gesellschaft aus dem Ausland“ mit der Ausübung einer Tätigkeit in seinem Staatsgebiet gleichsetzen?
2.
Ist Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 4 des Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen mit dem Recht der Europäischen Union, insbesondere mit der Freizügigkeit und der Aufenthaltsfreiheit, die durch Art. 21 AEUV gewährleistet werden, vereinbar, soweit er einer Person, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und vom Ausland aus eine dem belgischen Steuerrecht unterstellte Gesellschaft führt, nicht erlaubt, die Vermutung der Unterstellung unter das Sozialstatut der Selbständigen umzukehren, während ein Mitglied der Geschäftsleitung der Gesellschaft, das in Belgien wohnt und nicht eine derartige Gesellschaft vom Ausland aus führt, die Möglichkeit hat, diese Vermutung umzukehren und den Beweis zu erbringen, dass es keine selbständige Tätigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 des Königlichen Erlasses Nr. 38 ausübt?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).
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