18.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 179/12
Klage, eingereicht am 14. April 2011 — Europäische Kommission/Republik Malta
(Rechtssache C-178/11)
2011/C 179/23
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und K. Mifsud-Bonnici)
Beklagte: Republik Malta
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass Malta dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2002/49/EG (1) verstoßen hat, dass es unterlassen hat, strategische Lärmkarten für die von ihm in seiner Mitteilung nach Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/49/EG aufgeführten Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume zu erstellen, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und an sie zu verteilen und die Informationen aus diesen strategischen Lärmkarten der Kommission zu übermitteln;
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der Republik Malta die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach der Mitteilung, die Malta 2006 gemäß Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie vorgelegt habe, fielen ein Ballungsraum und 43 Hauptverkehrsstraßen im Hoheitsgebiet von Malta in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Daher hätten strategische Lärmkarten für dieses Ballungsgebiet und für die betreffenden Hauptverkehrsstraßen bis 30. Juni 2007 erstellt werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und an sie verteilt werden müssen. Daneben hätten Informationen aus diesen strategischen Lärmkarten und Zusammenfassungen der örtlichen Aktionspläne der Kommission bis 30. Dezember 2007 übersandt werden müssen.
Offenkundig habe Malta aufgrund interner Hemmnisse im Zusammenhang mit den nationalen Vergabeverfahren seine Verpflichtungen, strategische Lärmkarten für das Ballungsgebiet und die betreffenden Hauptverkehrsstraßen zu erstellen, die strategischen Lärmkarten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und an sie zu verteilen und die entsprechenden Informationen der Kommission zu übermitteln, nicht erfüllt.
(1) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm — Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189, S. 12).
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